Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG


Geschäftsbereich Segelladen , Ladengeschäft und Beratung

unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil. Sie haben Fragen zu bestimmten Produkten? Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unserem Ladengeschäft.

Wir beraten Sie gerne, oft können wir Ihnen helfen. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot für die gewünschten Produkte, welches für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei ist. Für die Durchführung einer Sonderbestellung können Zusatzkosten anfallen.

Sie erreichen uns Mo.-Fr. 12:00 – 19:00 unter 069 – 45 53 72
                           
           
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Kaufverträge.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine überwiegend gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preislisten, die damit Bestandteil des Vertrages werden. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig Bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.

§ 3 Lieferzeit / Auslandslieferung

Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Die vereinbarte Leistungszeit ist eingehalten, sofern wir innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben haben oder – im Falle der Selbstabholung durch den Kunden - dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt haben.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die geschuldete Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von uns eintreten – haben wir nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind.

Bei Lieferungen und Leistungen aus Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Kunde den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde unverzüglich die für Lieferungen innerhalb Deutschlands anfallende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu leisten.

Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Kunde vor der Ausführung des Umsatzes seine Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der der Kunde die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Anderenfalls hat der Kunde auf unsere Lieferungen und Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.

§ 4 Qualität und Garantie

Da wir nur erstklassige Markenprodukte führen, die einen hohen Qualitätsstandart haben, erhalten Sie nur hochwertige Waren mit Herstellergarantie.

§ 5 Lieferungen

Der Versand (innerhalb Deutschlands) erfolgt üblicherweise mit DHL (Post), bis 20kg. Die Versandkosten werden gemäß der aktuellen DHL-Preisliste berechnet. Ausgenommen sind Sperrgut und Gefahrgutartikel. Die Frachtkosten hierzu teilen wir Ihnen auf Anfrage auch im Voraus mit.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter von DHL oder anderem anliefernden Betrieb. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen. Für alle während der gesetzlichen Gewährleitungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung / Neulieferung sowie - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadenersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte.

Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen ohne Berechnung der MwSt. Bei allen Auslandslieferungen berechnen wir die tatsächlichen Transportkosten. Bitte beachten Sie eventuell anfallende Zölle und Zollgebühren sowie die Abgabe der Einfuhrumsatzsteuer. Diese Lieferung erfolgt in der Regel per Vorkasse. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung werden von Ihnen getragen.

Bei Expresslieferungen berechnen wir nur die tatsächlichen Mehrkosten.

Sollte ein Artikel einmal nicht lieferbar sein, werden Sie unverzüglich über den voraussichtlichen Liefertermin informiert. Die Nachlieferung der rückständigen Ware erfolgt natürlich ohne zusätzliche Porto- und Verpackungskosten für Sie. Bei Auslandslieferungen behalten wir uns eine Komplettlieferung vor.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt / Verbraucherstreitbeilegungsgesetzt VSBG

Im Ladengeschäft ist Barzahlung oder Kartenzahlung möglich. Online können Sie bei uns nur per Vorkasse/Überweisung einkaufen. Wenn sie Stammkunde sind, dann liefern wir auch per Rechnung und Sie Zahlen sofort nach Erhalt der Ware. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

Elektronische Kommunikation: Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.

Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.

§ 7 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG
Gutleutstraße 175  /  1.OG
D-60327 FRANKFURT am MAIN
Telefon: +49/(0)69 / 45 53 72
Mail: info@segel-center-frankfurt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür ein Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Klicken Sie hier und das Musterformular herunterzuladen

§ 8 Folgen des Widerrufs / Widerrufsbelehrung

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 9 Ausschluss / Erlöschen des Widerrufsrechts

Geschäftsbereich der „Segel- und Motorbootschule“ für Kurse / Seminare / Workshops und Praxisausbildung

§ 14 Allgemeines  

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule anmeldet, erkennt deren AGB an.

Diese AGB gilt für alle Veranstaltung der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen der Schriftform per Post oder per E-Mail.

§ 15 Anmeldung, Vertragsabschluss und Vertragsende

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

Eine Anmeldung zu einem Theoriekurs, Seminar, Workshop, einer Praxisausbildung oder einem Törn ist schriftlich oder online möglich. Anmeldungen sind ab dem Tage der Anmeldung verbindlich. Erfolgt die Anmeldung telefonisch, wird diese schriftlich bestätigt und ist damit verbindlich, es sei denn, die Kundin/der Kunde widerspricht innerhalb von 6 Werktagen (Poststempel der Bestätigung) schriftlich per Post oder E-Mail. Die Verlegung auf einen anderen Kurs-, Seminar- oder Workshop ist möglich. Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motobootschule hat bei Verlegung oder Abmeldung innerhalb von 2 Werktagen vor Kursbeginn Anspruch auf die kompletten Kurs-, Seminar-, Workshop und Praxisgebühren, ausschließlich der Kosten für Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühren. Bereits erhaltenes Unterrichtsmaterial ist in diesem Fall zurückzugeben. Der Kunde erhält eine Gutschrift für einen späteren Kurs. Gutschriften verfallen ein Jahr und 1 Tag nach dem Datum der Erstbuchung. Praxistermine mit dem Motorboot-/ Segeljolle können nur mit einem Vorlauf von mind. 2 Tagen kostenfrei verlegt werden. Grundlage ist die jeweils gültige Preisliste. Rückerstattungen von überzahlten Kursgebühren bei Wechsel zu einem preiswerteren Kurs sind nicht möglich, jedoch Gutschriften auf weitere Kursbelegung. Bei Verlegung oder Absage der Prüfung oder Prüfungsteilen durch den Kunden (in der Zeit 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin) verfallen die gezahlten Prüfungsgebühren, es sei denn, die Kommission erstattet zurück oder schreibt gut. Änderungen, Verlegungen, Absage seitens des Kunden/der Kundin bedürfen der Schriftform.

Die Zahlung hat spätesten innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen. Diese Zahlung kann in Bar, per Überweisung oder per EC Karte (mit Geheimzahl) erfolgen. Die Prüfungsgebühren müssen spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei uns eingegangen sein.

Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motobootschule haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Theoriekurse, Praxiskurse oder Törns entstehen nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind, nur im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit des Kunden. Verlegung der Kurse ist der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule haftungsfrei vorbehalten.

Sollte ein Theoriekurs, ein Praxiskurs oder Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erreichen, behält sich die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule das Recht vor, den entsprechenden Kurs oder Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer mindestens 1 Woche vorher schriftlich benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden ohne Abzüge zurückerstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.

Teilnehmer an Törns oder Praxisausbildungen erkennen die Weisungsbefugnis der Ausbilder, beziehungsweise der Skipper in seemännischer, navigatorischer oder ausbildungstechnischer Hinsicht an. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer / Teilnehmerin bereit, den fachlichen Anweisungen der Ausbilder nach besten Möglichkeiten nachzukommen.

Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule bereitet Sie im Rahmen ihrer Ausbildung auf eine Prüfung vor einer unabhängigen Kommission vor. Dies gilt auch für Prüfungen, die in den Räumen von der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule stattfinden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die angegebenen Prüfungstermine mit den Kommissionen abgestimmt und von diesen bestätigt sind. Für die Einhaltung der Termine, die Festlegung der Prüfungsorte und die Durchführung der Prüfungen sind die Kommissionen bzw. deren Ausschüsse verantwortlich. Deshalb können wir hierfür keine Haftung übernehmen, auch nicht bei unvorhergesehenen Änderungen. Spesen, die bei Prüfungen durch die jeweiligen Prüfungskommissionen erhoben werden, werden auf die angemeldeten Prüflinge aufgeteilt und entweder vom Prüfling selbst beglichen oder durch die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule gesammelt und ohne Abzug an die Prüfungskommission weitergeleitet. Rücktritte von Prüfungen sind nur im Rahmen der jeweils gültigen Prüfungsordnung möglich. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des rücktretenden Teilnehmers / Teilnehmerin und richten sich nach den Prüfungsordnungen.

Teilnehmer an praktischen Kursen oder Törns erklären, dass sie mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

Die Ausbildung endet mit der (bestandenen) Theorieprüfung, Praxisprüfung oder dem Törnende in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrags.

Mit der Unterschrift unter die Anmeldung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Als Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main als vereinbart.

§ 16 Urheberschutz

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen von Tonträgern in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

§ 17 Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltung setzt die Segel- und Motorbootschule automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie im Intern unter www.segel-center-frankfurt.de unter Datenschutz.

§ 18 Haftung

Schadenersatzansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin gegen die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers / der Teilnehmerin.

§ 19 Segeltörns

Für Segeltörns die von der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule durchgeführten Segeltörns im In- und Ausland gelten besondere / zusätzlich Geschäftsbedingungen (ab § 21).

§ 20 Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule sind nicht abtretbar.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch für eine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet.

Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule
(Hauptniederlassung Frankfurt)
Geschäftsführer Eckhard Mikulski
Gutleutstraße175 / Bachforellenweg 51
60327 Frankfurt am Main
Tel. +49 69 – 46 99 22 30

Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG
„Filiale Wiesbaden“
Segel-Center Wiesbaden

Reichsapfelstraße 41
65201  Wiesbaden

Tel. 0611 – 880 440 30

§ 21 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für „Segeltörns“

21.1. Alle Törn-Angebote sind freibleibend. Buchungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung / Rechnung durch die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule wirksam. Buchungen durch die Teilnehmer sind verbindlich und beinhalten die Anerkennung dieser AGB. Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung wird dringend empfohlen.

21.2. Wenn Sie sich für einen Meilen-/Trainingstörn entscheiden, werden wir Ihnen das Handling und das Führen einer Segelyacht unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten vermitteln.

21.3. Wenn Sie sich für einen Ausbildungs-/Prüfungstörn entschieden, werden wir Ihnen das Handling und das Führen einer Segelyacht unter Berücksichtigung der prüfungsrelevanten Manöver und Aufgaben und der örtlichen Gegebenheiten vermitteln. Üblicherweise haben Sie dann am letzten Tag des Törns die Möglichkeit der abschließenden SKS/SSS Prüfung teilzunehmen.
Dies ist nur mit Ihrer Unterstützung und Ihrer Lernfähigkeit möglich.
Prüfungsvoraussetzung SKS sind mind. 300 sm am Prüfungstag. Prüfungsvoraussetzung SSS sind mind. 1000 sm am Tag Ihrer Anmeldung.

Im Vorfeld der Prüfung kann keine Aussage darüber gemacht werden ob die Prüfung bestanden wird. Dies hängt von Ihrem Engagement und der Meinung des Prüfers ab.

Da der Törn den Naturgewalten unterliegt, kann der Ablauf und die Route nicht im Vorfeld festgelegt werden. Dies richtet sich nach den örtlichen Wetterbedingungen und allen sicherheitsrelevanten Umständen. Entscheidungen über Kurs, Route, ob das Schiff ablegt oder im Hafen bleibt, Sicherheit des Schiffes und der Crew trägt / fällt ausschließlich der eingesetzte Schiffsführer. Jeder Einzelne ist als Crewmitglied für die Gemeinschaft an Bord und für Schiff und Crew sehr wichtig. Die an Bord übliche Arbeitsroutine ist von jedem zu leisten.

21.4. Mit der Anmeldung zu einem Meilen-/Trainings-, Ausbildungs-, oder Prüfungstörn (SKS) werden 40% des Törn Preises fällig. Der Rest 60% ist bis spätestens 6 Wochen vor Törn beginn zu begleichen. Bei Rücktritt vom Törn, gleich aus welchem Grund, entspricht die Stornogebühr der bis dahin fälligen Anzahlung. Erfolgt der Rücktritt in den 6 Wochen vor Törn beginn entspricht die Stornogebühr dem Gesamt-Rechnungsbetrag. Es sei denn der Teilnehmer stellt einen Ersatzteilnehmer. Bei Buchung eines mehrwöchigen Törns, gilt als Törn Beginn der Starttag des ersten Törns auch für die Folgewochen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Datum des Rücktritts ist der Werktag, an dem uns die Post erreicht. Bei Kündigungseingang an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag wird der nächste Werktag als Eingang gewertet.

21.5. Die Anmeldung zu einem Ausbildungs-, Prüfungstörn (zum SSS) ist, auf Grund der besonderen Prüfungsbestimmungen (mind. 5 Teilnehmer, Anmeldung 4 Wochen vor Prüfungstermin) des DSV bei Sport-Seeschiffer-Prüfungstörns sofort verbindlich.
Mit Anmeldung werden 100% der Törn Gebühr fällig, zahlbar bis spätestens 6 Wochen vor Törn beginn.

21.6. Unsere Meilen-/Trainings-, Ausbildungs- und Prüfungstörns stellen den praktischen Teil der seglerischen Ausbildung dar. Sie sind keine Reiseveranstaltungen. Durch die Teilnahme an einem Ausbildungstörn der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motobootschule entsteht daher zwischen diesen und dem Teilnehmer kein Reisevertrag im Sinne des § 651 BGB. Prüfungsteilnehmer haben beim Manövertraining Vorrecht vor Crewmitgliedern, die noch nicht zur abschließenden Prüfung angemeldet sind. Alle Crewmitglieder können an der Prüfungsfahrten teilnehmen, sofern die Prüfer dies gestatten, und sind zur Mitwirkung, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, verpflichtet.

21.7. Das Schiff, die Fahrtdauer, Ausgangshafen und Fahrgebiet richten sich nach dem von Ihnen ausgewähltem Meilen-/Trainings-, Ausbildungstörn SKS/SSS.

Die täglichen Etappen und Fahrziele werden in Absprache mit der Crew am jeweiligen Fahrtag besprochen. Sie sind insbesondere von den Wetterverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten des Fahrgebietes abhängig. Die letztendliche Entscheidung trifft der Skipper. Abweichungen vom Tagesplan können aus den verschiedensten Gründen erforderlich sein und werden daher ebenfalls in letzter Entscheidung vom Skipper getroffen. Mit der Einschiffung wird das Crewmitglied den allgemeinen Regeln der Seemannschaft unterstellt. Das Crewmitglied verpflichtet sich, bei der an Bord üblichen Arbeitsroutine sowie der Aufgabenverteilung an Bord mitzuwirken. Er/Sie ist kein beförderter Passagier, sondern notwendiger Bestandteil der Mannschaft, um das Schiff sicher zu fahren und in den Hafen zu bringen.

Änderungen des Vertrages hinsichtlich des Schiffes und des Skippers sind möglich. Sie können nicht dazu benutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderungen vorzunehmen, soweit ein vergleichbarer Schiffstyp geboten wird oder eine Person zum Einsatz kommt, die zur Schiffsführung geeignet ist.

21.8. Die erforderlichen Crewdaten werden bei der Buchung abgefragt und sind für die Durchführung des Törns erforderlich. Im Ausland können zusätzlich Ausweisdaten erforderlich werden, diese werden bei Bedarf zusätzlich abgefragt. Zur Abstimmung der Crew untereinander werden Name und eMail an die anderen Teilnehmer weitergegeben.

21.9. Kann der Buchungsinhaber aus wichtigem Grund am Törn nicht teilnehmen, so kann bis 1 Woche vor Törn beginn eine Ersatzperson benannt werden, sofern landesrechtliche oder Visabestimmungen nicht dagegensprechen. Findet der Wechsel nach der Törn Besprechung statt, wird die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule die anderen Teilnehmer informieren. Der Teilnehmer trägt alle Kosten, die durch den Rücktritt verursacht wurden, auch evtl. der Rabatte, die zur Belegung des freien Törnplatzes gewährt wurden. Der Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung wird dringend empfohlen.

21.10. Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre, körperlich und geistig gesund, nicht an einer ansteckenden Krankheit leidend. Weiter sind Teilnehmer grundsätzlich selbst für Ihre körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme verantwortlich. Teilnehmer mit Krankheiten/Leiden und oder Abhängigkeiten (Allergien, Herzkreislauf leiden, Diabetes, Schlafapnoe u.ä.) haben dies unverzüglich dem Skipper, vor Beginn der Reise, mitzuteilen !
Der Teilnehmer bestätigt das er mind. 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen kann. Sehfehler müssen durch entsprechende Sehhilfen ausgeglichen werden. Ersatzsehhilfen sind mitzuführen.
Verstößt ein Crewmitglied gegen die o.g. Eignungen oder macht falsche Angaben oder verschweigt wesentliches, so haftet er/Sie für die daraus entstehenden Schaden.

Jedes Crewmitglied ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Das Crewmitglied / Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem Törn und den damit verbundenen Veranstaltungen teil und ist voll und ganz für sich selbst verantwortlich.

Von Teilnehmern, die keine praktische Prüfung ablegen möchten, wird erwartet, dass sie sich im Sinne seglerischer Gepflogenheiten am Bordleben aktiv beteiligen.
Dies gilt auch für die Teilnehmer von Mailen-, Trainings- und Erfahrungstörns.

21.11. Die Kosten für den Törn richten sich nach dem von Ihnen ausgewähltem Angebot. (Meilen-/Trainings-, Ausbildungstörn SKS/SSS.) Anzahlung / Restzahlung siehe Punkt 21.4. und 21.5. Der genannte Betrag wird auch bei Nichterscheinen durch das Crewmitglied, unabhängig von seinem Verschulden, fällig. Die Stellung einer den Anforderungen dieser AGB entsprechenden Ersatzperson ist möglich.

Hinzu kommen die Kosten der Bordkasse. Diese beinhalten Ausgaben für Liegeplatz, Schiffsdiesel, Gas, Wasser, Strom, Bordverpflegung und Hafengebühren. Diese Kosten werden auf die Crewmitglieder verteilt. Der Skipper ist hiervon freizuhalten. Die Höhe des Betrages für die Bordkasse wird vorab (ca.100-200,- €/Woche/Person) geschätzt. Die Bordkasse wird nicht vom Skipper sondern einem Crewmitglied geführt und Abgerechnet. Die Einzahlungen erfolgen üblicherweise in Bar.

Insbesondere sind die An- und Abfahrtskosten, nicht im Preis enthalten.

Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck und/oder gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.

21.12. Bei Ausbildungs-, Trainings- und Meilentörns wird die gesamte Crew von unserem Skipper in Bezug auf die Schiffssicherheit und Schiffsführung eingewiesen. Dazu gehören: Die Sicherheitseinweisung, (Notrollen) Bordroutinen, Navigation, Schiffsführung, Seemannschaft und Wetterbeobachtung. Das Crewmitglied verpflichtet sich dieser gewissenhaft zu folgen und den vom Skipper getroffenen Anordnungen Folge zu leisten. Die Verantwortung für die korrekte Sicherung des Crewmitglieds obliegt diesem selbst. Schwimmwesten mit Harness und Lifelines befinden sich in ausreichender Anzahl an Bord. Sie müssen während des Segelns getragen werden. Zur Sicherheit gehört ebenso wetterfeste, d.h. wind- und wasserdichte Kleidung, für die das Crewmitglied selbst zu sorgen hat.

Auftretende Mängel müssen dem Skipper sofort angezeigt werden.

Es ist davon auszugehen das längeres und/ oder häufigeres Segel-/ und Manövertraining erfolgt. Meilenbestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt.

21.13. Die Törnteilnehmer erklären sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos zum Zwecke der werblichen Außendarstellung des Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel-Center Frankfurt einverstanden. Werbliche Außendarstellung umfasst insbesondere die Veröffentlichungen zur Veranstaltungsbewerbung, zur Illustration unserer Veranstaltungsangebote. Die Veröffentlichungen dürfen erfolgen
·  auf den Internetseiten unseres Unternehmens www. Segel-Center-Frankfurt.de
·  in unseren Druckmedien wie Flyer, Werbe- und Informationsbroschüren, Jahres- und Geschäftsberichten
·  durch Weitergabe zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit an Stellen wie Agenturen oder Redaktionen.
·  in unseren Social Media Accounts der Netzwerke Facebook, Instagram, Twitter und YouTube.

21.14. Kündigung durch den Skipper. Bei groben Verstößen gegen Anweisungen des Skippers oder bei falschen Angaben des Crewmitgliedes seine Person betreffend, die ein Verbleiben an Bord mit der restlichen Crew und/oder mit dem Skipper unzumutbar werden lässt, insbesondere das Ausbildungsziel gefährdet oder zu gefährden geeignet ist, kann der Vertrag durch den eingesetzten Skipper fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt, wenn das Crewmitglied aufgrund von Krankheit, Gebrechen oder Behinderungen reiseunfähig ist oder wird. Die Kosten des Törns müssen bezahlt werden, bzw. werden nicht zurückerstattet.

21.15. Die für die Törns vorgesehenen Yachten entsprechen den Erfordernissen und sind sicherheitstechnisch nach der jeweiligen Landesvorschrift ausgerüstet. Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine andere, geeignete Yacht zu wählen, wenn dies aus technischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen erforderlich ist. Ein Rücktritt seitens eines Crew-Mitgliedes ist nur dann möglich, wenn bei Wahl einer anderen Yacht nicht für jedes Crewmitglied eine Koje in einer Kabine (ausgenommen Salon) zur Verfügung steht. Ebenso kann die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG /  Segel- u. Motobootschule einen anderen Skipper einsetzen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall des Skipper Wechsels nach dem Crew-Treffen. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Wandlung seitens des Kunden / Kundin entsteht in keinem der oben genannten Fälle.

21.16. Alle Prüfungen werden von der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule mit dem zuständigen Prüfungsausschuss (PA) des Deutschen Seglerverbandes (DSV) oder des Deutschen Motoryacht Verbandes (DMYV) oder DSV Zentrale Verwaltungsstelle abgestimmt und angemeldet.
Die Anmeldung zur praktischen Prüfung SKS/SSS (mit allen erforderlichen Unterlagen und Meilennachweisen) erfolgt durch den Schüler / Schülerin selbst.

Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule stellt für die Prüfung eine entsprechend ausgerüstete Yacht und einen qualifizierten Schiffsführer. Die Durchführung der Prüfungen selbst und die Ausgabe der Führerscheine liegen in der Verantwortung des DSV / DMYV.


Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel-u. Motorbootschule kann deshalb für die Durchführung der Prüfung keine Haftung übernehmen, auch nicht für unvorhergesehene organisatorische Änderungen, für Ausfall oder Verschiebung der Prüfungen, z.B. durch unterschreiten der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Die Gültigkeit der Törn Buchungen ist daher unabhängig davon, ob am Ende eine Prüfung stattfinden kann. Ein Rücktrittsrecht kann daraus nicht hergeleitet werden. Auch übernimmt die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule keine Haftung, sollte in Folge von schlechtem Wetter oder wegen technischer Mängel an der Yacht, die während des Törns aufgetreten sind, eine Prüfung nicht stattfinden können.

21.17. Bei Törns lassen sich trotz größter Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen.

Mängel am Schiff oder andere Umstände, die die Sicherheit der Crew betreffen, können es erforderlich machen, dass das Schiff gewechselt werden muss und dass ein Ersatzschiff gestellt wird. Hieraus resultieren keine Haftungsansprüche gegenüber dem Skipper oder der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule. Insbesondere keine Ansprüche aus Nichterfüllung oder auf Minderung. Auch dann nicht, wenn Ausfallzeiten, die im Verhältnis zur Gesamtdauer des Törns angemessen sind und das Ausbildungsziel nicht gefährden.

Aufgrund schlechten Wetters kann es zu mehreren Hafentagen kommen. Ein hierdurch bedingter Segelausfall führt nicht zu einer Erstattung der Kosten des Törns und den weiteren gezahlten Kosten und Auslagen.

Bei reparaturbedingten Ausfallzeiten von mehr als 48 Stunden werden dem Teilnehmer die Törn gebühren erstattet. Erfolgt der Ausfall während des Törns vermindert sich der Erstattungsanspruch anteilig um die vollständig durchgeführten Segeltage. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Das Crewmitglied fährt auf eigene Gefahr und verzichtet auf alle durch Fahrlässigkeit verursachte Ersatzansprüche, sofern die Ersatzansprüche nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Der Verzicht betrifft Ansprüche gegenüber dem Skipper, den anderen Mitseglern und dem Eigner (sofern dieser Mitsegler ist).

Die Haftung der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule oder des Skippers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe der Törnkosten/Buchungskosten beschränkt, sofern die Versicherung der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motobootschule nicht die Regulierung eines Schadenfalls vornimmt.

Dies gilt auch, soweit der Schaden lediglich fahrlässig herbeigeführt worden ist oder die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule für den entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Persönliche Gegenstände, wie Geld, Wertpapiere und Schmuck, Fotoapparate, Ferngläser etc., sind an Bord nicht versichert. Es wird daher der Abschluss einer angemessenen Reisegepäck-Versicherung empfohlen. Die Crew leistet gemeinschaftlich Ersatz für verloren gegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände. 

Bei Beschädigungen der Yacht, bis max. in Höhe des Selbstbehaltes der Versicherung, ist das Risiko mit einer Versicherung gedeckt. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Grund, werden ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt und Umständen, die vor Fahrtantritt nicht absehbar waren oder während der Fahrt eintreten (z.B. Schaden am Schiff und/oder Ausrüstung), haftet die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule nicht für Verkürzungen der Fahrzeit, die Folgen einer eventuellen Verlängerung oder den Ausfall einer Prüfung. Das Einschätzen aller Risiken bleibt dem Skipper vorbehalten. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Ersatzansprüche gegenüber dem Skipper, insbesondere wegen entgangener Urlaubsfreude, vollständigen oder zeitweiligem Ausfall des Schiffes, aufgrund von Mängeln, die der Skipper nicht zu vertreten hat, sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen.

Das Crewmitglied haftet für seine termingerechte Anreise. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf das verspätete Crewmitglied zu warten.

Jegliche Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.

Baden erfolgt auf eigene Gefahr.

21.18. Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- u. Motorbootschule ist berechtigt, vor Beginn eines Segeltörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund besonderer Umstände unmöglich oder gefährdet ist und wenn diese Umstände bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Insbesondere bei Krieg, inneren Unruhen, Streik, hoheitsrechtlichen Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegenden Ereignissen, aber auch bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund des für diesen Törn vorgesehenen Skippers. Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule kann bis 1 Woche vor Törnbeginn von der Durchführung des Törns zurücktreten, wenn die Durchführung auf Grund mangelnder Teilnehmerzahl unwirtschaftlich ist, oder wenn bei zu geringer Teilnehmerzahl die Qualifikation der Teilnehmer nicht ausreicht, die Yacht sicher zu führen. Bei Rücktritt seitens der Segelschule aus einem dieser Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung ohne Abzug zurück. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn während des Segeltörns einer der vorgenannten Umstände eintritt und der Törn nicht, wie vorgesehen, zu Ende geführt oder das vorgesehene Törn Ziel nicht erreicht werden kann.

21.19. Mit der elektronischen Anmeldung erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sollte eine der Klauseln unwirksam sein oder durch Änderung der Umstände, z.B. durch gesetzliche Veränderungen etc., unwirksam werden, so bleiben alle anderen Bestimmungen wirksam, ebenso ein Vertrag, der mit diesen Konditionen abgeschlossen ist. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen beiderseits der Schriftform. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

21.20. Salvatorische Klausel. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

Unwirksame Regelungen dieses Vertrages können in Übereinstimmung der Parteien durch wirksame andere Absprachen ersetzt werden. Ansonsten sind sie so anzulegen, dass sie dem gewollten möglichst nahe heranpassen.

Anstelle des unwirksamen/ undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.

21.21. Gerichtsstand und anderes Recht. Gerichtsstand und Gerichtsort ist, sofern dies mit dem Crewmitglied wirksam vereinbart werden kann, Frankfurt am Main.

Auf allen Törn kommt deutsches Recht zur Anwendung.

§ 22 Datenschutzhinweis / Segeltörns

Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten und zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltung setzt die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Segel- und Motorbootschule Eckhard Mikulski, automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kursnummer. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO.

Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie im Internet unter www.segel-center-frankfurt.de unter Datenschutz.

 

Geschäftsbereich der Marina Westhafen

§ 23 Erfüllungsort

Erfüllungsort - soweit vereinbar - ist Frankfurt Main,

Segel Center Frankfurt GmbH & Co. KG
Filiale „Marina Westhafen“
Bachforellenweg 51
D-60327 FRANKFURT am MAIN
Tel. 069 – 28 11 01

Gerichtsstand - soweit vereinbar - ist Frankfurt Main.

§ 24 Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. In der Höhe wird die Schadensersatzpflicht auf die vorhersehbare, vertragstypische Höhe begrenzt. Schadensersatzansprüche gewerblicher Kunden verjähren nach 6 Monaten nach Auftrags-/Mietbeendigung.

§ 25 Hinweispflicht des Kunden

Der Kunde hat uns unaufgefordert über potentiell gefährliche Gegenstände und Eigenschaften des Vertragsgegenstandes zu informieren. Dies gilt insbesondere für Beschaffenheit von Anstrichen (Antifoulings).

Der Kunde erklärt, dass er Eigentümer des im Vertrag genannten Gegenstandes ist und dieses weder verpfändet noch gepfändet ist. Der Kunde ist verpflichtet, während des Vertragsverhältnisses Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen unverzüglich und unaufgefordert jede Veränderung des Eigentums und der Rechte Dritter an den von ihm eingebrachten Gegenständen anzuzeigen.

§ 26 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde räumt der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen ein Pfandrecht/Zurückbehaltungsrecht an dem Boot ein, bis sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall ist das Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen berechtigt, das Boot im Bedarfsfall auf Kosten des Kunden umzusetzen um weiteren Schaden zu verhindern und die freiwerdende Fläche ggf. anderweitig zu nutzen.

§ 27 Haftung für eingebrachte Gegenstände

Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen übernimmt bei Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen des Kunden keine Haftung.

§ 28 Streitschlichtung

Die Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

Spezielle Bestimmungen für Mietverträge für Liegeplätze und Winterliegeplätze

Für die Vermietung von Liegeplätzen gelten neben den Vereinbarungen im Mietvertrag die nachstehenden Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang.

§ 29 Mietobjekt

Der Vermieter stellt dem Mieter den abgesprochenen Platz zur Verfügung; ein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Die Zuteilung eines Platzes ist an den Mieter und das im Mietvertrag angegebene Boot gebunden. Für den Aufenthalt in der Marina gilt die beigefügte bzw. im Kontor der Segel-Center Frankfurt GmbH & Co.KG / Marina Westhafen ausliegende Hafenordnung.

Der Vermieter stellt dem Mieter die Möglichkeit der Benutzung von Sanitäranlagen, Stromentnahme, Trinkwasserentnahme sowie der Entsorgung zur Verfügung. Über Strom, Wasser und Entsorgung wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

§ 30 Nutzung

Der Liegeplatz kann in der Sommersaison (April-Oktober) jederzeit betreten werden. Während des Winters (November-März) haben der Mieter und seine Begleitpersonen zu den verkehrsüblichen Zeiten zwischen 9.00 und 16.00 Uhr Zugang.
Der Nutzer verpflichtet sich, ruhestörenden Lärm im Bereich der gesamten Gewässeranlage Westhafen an Sonn- u. Feiertagen sowie Werktags in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr sowie täglich ab 22.00 Uhr zu verzichten.

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Vermieters auf dem gemieteten Platz und/oder dem Betriebsgelände des Vermieters andere Gegenstände als sein Boot abzustellen oder einzulagern. Einer Genehmigung des Vermieters bedürfen insbesondere das Einstellen von Fahrrädern aller Art, das Lagern von Motoren, Tanks, Gasflaschen, Munition, Treibstoff und sonstigen feuergefährlichen Stoffen.

Verlässt der Mieter den Sommer-Liegeplatz für mehr als 3 Tage, so hat er den Vermieter darüber zu informieren; eine vorzeitige Rückkehr hat der Mieter dem Vermieter möglichst 24 Stunden zuvor anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, den freien Liegeplatz Dritten gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Das Recht an diesen Einnahmen steht dem Vermieter zu. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Liegeplatz an Dritte unterzuvermieten.

Nicht gestattet ist gewerblicher Schiffsverkehr, d.h. Handelsschifffahrt, gewerbliche Personenschifffahrt, sowie die Unterhaltung von Hotelschiffen, Gastronomieschiffen und das Anlegen von Hotel- Wohnschiffen u. Hausbooten. Gewerbliche betriebene Betankungsanlagen und Reparaturwerkstätten. 

§ 31 Gewerbliche Nutzung

Jede gewerbliche Nutzung der gemieteten Flächen bedarf der Zustimmung des Vermieters und kann von einer angemessenen Erhöhung des Mietzinses abhängig gemacht werden.

§ 32 Haftpflciht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, für sein Boot eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar unter Abdeckung eventueller Schäden an anderen Booten sowie am Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat dem Vermieter das Bestehen der Haftpflichtversicherung auf Verlangen nachzuweisen. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern diese ihre Ursache in Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, seiner Angehörigen oder Begleitpersonen haben.

§ 33 Reparaturarbeiten

Der Mieter ist berechtigt, an seinem Boot anfallende Reparatur-, Überholungs- und Reinigungsarbeiten auf dem Gelände des Vermieters selbst und mit Hilfe seiner Angehörigen durchzuführen, sofern die Einhaltung der Gewässerordnung Hessen und der Hafenordnung gewährleistet ist.

§ 34 Mehrzahl von Mietern

Sind mehrere Personen Mieter, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt die Erklärung gegenüber einem Mieter. Erklärungen eines Mieters gegenüber dem Vermieter sind auch für die anderen Mieter bindend. Tatsachen und Umstände in der Person eines Mieters, die Einfluss auf das Mietverhältnis haben können, wirken in gleicher Weise gegen die übrigen Mieter.

§ 35 Übertragung des Vertrages

Das Mietverhältnis ist an die Person des Mieters und das im Mietvertrag bezeichnete Boot gebunden. Erwirbt der Mieter ein neues Boot oder wechselt der Eigner des Bootes, so hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Vermieter wird sich jedoch zuvor mit dem Mieter oder dem neuen Eigner des Bootes über die Fortsetzung des Mietverhältnisses ins Benehmen setzen. Ein Liegeplatz kann von dem Mieter in keinem Fall mit einem Bootsverkauf gekoppelt an einen Dritten übergeben werden. Der Vermieter ist berechtigt, die Herausgabe an den neuen Eigentümer bis zum vollständigen Ausgleich seiner Forderungen zu verweigern.

§ 36 Mietdauer und Kündigung

Ist das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so kann es von beiden Seiten jeweils zum 31.12. für die folgende Sommersaison gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Nimmt der Mieter einen Liegeplatz nicht bis zum 15. Mai in Anspruch, ohne dass er dem Vermieter die Gründe dafür mitgeteilt hat, so kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne weitere Mahnung sofort fristlos kündigen und den Liegeplatz mit einem anaderen Boot belegen.